
Touristensteuer-Rechner Ibiza (Ecotasa)
Zuletzt geprüft: Juli 2026
Was ist die Touristensteuer (Ecotasa)?
Die Touristensteuer auf Ibiza ist die Ecotasa (offiziell Impuesto sobre Estancias Turísticas): die 2016 von der balearischen Regierung mit dem Gesetz 2/2016 eingeführte Abgabe pro Person und Nacht. Sie gilt auf allen vier Balearen-Inseln für jede Art von lizenzierter touristischer Unterkunft, vom Fünf-Sterne-Hotel bis zur privaten Ferienvilla.
Die Einnahmen fließen in Umweltschutzprojekte, die Restaurierung des kulturellen Erbes sowie die Wasser- und Abfallinfrastruktur. Wenn Ihre Immobilie über eine gültige ETV-Lizenz verfügt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Steuer einzuziehen und an die balearische Steuerbehörde (ATIB) abzuführen.
Die Ecotasa ist Ibizas Touristensteuer pro Person und Nacht. Für die meisten lizenzierten Villen beträgt sie 2,00 € pro Person und Nacht in der Hochsaison (Mai–Oktober) und 0,50 € in der Nebensaison (November–April), zuzüglich 10 % IVA (spanische Mehrwertsteuer). Kinder unter 16 Jahren übernachten kostenlos, und Gäste zahlen bei Ankunft in der Villa.
2026-Update
Eine für die Saison 2026 vorgeschlagene Erhöhung wurde im Februar 2026 vom balearischen Parlament abgelehnt, sodass die Sätze gegenüber 2025 unverändert bleiben. Die nächste Überprüfung wird vor der Saison 2027 erwartet.
* Kinder unter 16 Jahren sind von dieser Steuer befreit.
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Aktuelle Sätze: Villen & Ferienvermietungen
Die Sätze gelten pro Person und Nacht und variieren je nach Unterkunftskategorie und Saison. Prüfen Sie die aktuellen Werte vor jeder Saison auf atib.es.
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Die meisten ETV-lizenzierten Ibiza-Villen fallen hierunter
Für die meisten privaten Ferienvillen mit einer ETV-Lizenz auf Ibiza gilt in der Hochsaison ein Satz von 2,00 € pro Person und Nacht. In der Nebensaison sinkt dieser um 75 % auf 0,50 €. Auf alle Sätze werden zusätzlich 10 % IVA erhoben. Ab der neunten Nacht desselben ununterbrochenen Aufenthalts wird der Grundsatz halbiert.
Was Gäste in der Praxis zahlen
Die Ecotasa ist ein vergleichsweise moderater Zusatzposten bei den Gesamtkosten eines Villenurlaubs, sollte aber besonders bei größeren Gruppen oder längeren Aufenthalten im Hochsommer eingeplant werden. Eine Gruppe von sechs Erwachsenen, die im Juli zehn Nächte in einer lizenzierten Villa verbringt, zahlt pro Person 18 € (acht Nächte zu 2 €, dann zwei vergünstigte Nächte zu 1 €), insgesamt also 108 €, beziehungsweise 118,80 € nach Aufschlag der 10 % IVA. Diese Zahl gehört in die Buchungsbestätigung, nicht erst an den Check-in-Tag.
Die Zahlung erfolgt in der Regel in bar oder mit Karte an den Eigentümer oder Verwalter bei Ankunft oder Abreise. Gäste erhalten eine Quittung. Die Steuer ist personenbezogen: Sie wird nicht der Villa als Einheit berechnet, sondern jedem einzelnen erwachsenen Gast, der dort übernachtet.
Auch Einwohner der Balearen zahlen die Ecotasa, wenn sie in touristischen Unterkünften übernachten. Was Einheimische stattdessen bekommen, ist eine spätere Steuererleichterung: Bis zu 250 Euro pro Jahr können in ihrer balearischen IRPF-Erklärung abgesetzt werden. Der verbreitete Glaube, Einheimische seien beim Check-in befreit, ist ein Mythos. Alle anderen Besucher, unabhängig von ihrer Nationalität, einschließlich spanischer Staatsangehöriger vom Festland, müssen zahlen.
- Kinder unter 16 Jahren übernachten kostenlos; die Steuer gilt nur für Gäste ab 16 Jahren.
- Ab der neunten Nacht eines durchgehenden Aufenthalts in derselben Unterkunft wird der Satz halbiert.
- In der Nebensaison (November–April) sinkt der Villensatz auf 0,50 € pro Person und Nacht, vor IVA.
Gäste-FAQ: die Touristensteuer auf Ibiza bezahlen
Gibt es auf Ibiza eine Touristensteuer?
Ja. Ibiza erhebt die nachhaltige Touristensteuer, lokal als Ecotasa bekannt, auf jede Übernachtung in registrierten touristischen Unterkünften. Sie wird pro Person und Nacht berechnet und vor Ort in der Unterkunft bezahlt, getrennt vom Mietpreis.
Wie hoch ist die Touristensteuer auf Ibiza?
In der Hochsaison zahlt ein Erwachsener in einer lizenzierten Ferienvilla 2 € pro Person und Nacht, ab der neunten Nacht mit 50 % Rabatt, in der Nebensaison gelten niedrigere Sätze. Nutzen Sie den Rechner auf dieser Seite für den genauen Gesamtbetrag für Ihren Reisezeitraum und Ihre Gruppengröße.
Ist die Touristensteuer im Mietpreis meiner Ibiza-Villa enthalten?
Nein. Gesetzlich muss die Ecotasa getrennt vom Mietpreis berechnet werden und darf nicht darin enthalten sein. Sie zahlen sie direkt vor Ort in der Villa, meist an den Eigentümer oder Verwalter, zusätzlich zu dem Betrag, den Sie bereits für die Buchung bezahlt haben. Planen Sie diesen Posten bei der Reiseplanung separat ein.
Wie zahle ich die Touristensteuer auf Ibiza – bar oder mit Karte?
Sie zahlen bei Ankunft beziehungsweise beim Check-in direkt an Ihren Gastgeber oder Verwalter. Das hängt vom jeweiligen Gastgeber ab, wobei Domundos beide Zahlungsarten akzeptiert. Nach der Zahlung sollten Sie stets eine Quittung erhalten.
Erheben Airbnb oder Booking.com die Ibiza-Touristensteuer automatisch?
Nein. Auf den Balearen erheben Plattformen wie Airbnb und Booking.com die Ecotasa nicht in Ihrem Namen. Sie zahlen sie separat und persönlich direkt in der Unterkunft.
Zahlen Kinder die Touristensteuer auf Ibiza? Ab welchem Alter?
Kinder unter 16 Jahren sind befreit und zahlen nichts. Ab 16 Jahren wird der volle Erwachsenensatz berechnet. Zählen Sie bei der Kostenberechnung nur Gäste ab 16 Jahren mit.
Wird die Touristensteuer auf Ibiza 2026 erhöht?
Nein. Eine für den Sommer 2026 vorgeschlagene Erhöhung wurde im Februar 2026 vom balearischen Parlament abgelehnt, sodass die Sätze gegenüber 2025 unverändert blieben. Für die Saison 2027 könnte erneut ein Vorschlag eingebracht werden, daher lohnt sich kurz vor der Reise ein Blick auf atib.es.
Zahlen Einwohner der Balearen die Touristensteuer auch?
Ja, Einwohner zahlen wie jeder andere Gast, wenn sie in touristischen Unterkünften übernachten; eine Befreiung beim Check-in gibt es nicht. Stattdessen erhalten sie eine spätere Steuererleichterung: Bis zu 250 Euro pro Jahr lassen sich in ihrer balearischen IRPF-Erklärung absetzen. Die Vorstellung, Einheimische würden einfach kostenlos durchgewunken, hält sich hartnäckig, ist aber ein Mythos.
Zahlen spanische Gäste vom Festland die Ecotasa auf Ibiza auch?
Ja. Die Ecotasa gilt für alle Gäste in lizenzierten touristischen Unterkünften auf den Balearen, unabhängig davon, woher sie anreisen. Besucher vom spanischen Festland zahlen exakt denselben Satz wie Gäste aus jedem anderen Land.
Sind Rentner von der Touristensteuer auf Ibiza befreit?
Nein, das ist ein Mythos, der auf einigen niederländischen Reiseseiten kursiert. Es gibt keine altersbedingte Befreiung für Rentner oder ältere Gäste. Die einzige relevante Grenze liegt bei 16 Jahren: Darunter sind Gäste befreit, ab diesem Alter gilt unabhängig vom weiteren Alter stets der volle Satz.
Wird die Touristensteuer auf Ibiza bei längeren Aufenthalten günstiger?
Ab der neunten Nacht eines durchgehenden Aufenthalts in derselben Unterkunft sinkt der Satz um 50 %. Die ersten acht Nächte werden voll berechnet, jede Nacht ab der neunten wird nur zum halben Satz berechnet. Dadurch werden längere Urlaube pro Nacht anteilig günstiger.
Setzt sich der Ecotasa-Rabatt zurück, wenn ich während des Urlaubs die Villa wechsle?
Ja. Der Rabatt ab der neunten Nacht wird pro Unterkunft gezählt, nicht pro Reise. Wenn Sie einen zweiwöchigen Urlaub auf zwei Villen aufteilen, beginnt die Nächtezählung in der zweiten Villa wieder bei null, auch wenn es sich um eine einzige Gesamtbuchung handelt.
Wie hoch ist die Touristensteuer auf Ibiza in der Nebensaison?
Für Villen liegt der Nebensaison-Satz bei 0,50 € pro Person und Nacht, gültig von November bis April. Zum Vergleich: In der Hochsaison von Mai bis Oktober sind es 2,00 € pro Person und Nacht. Beide Beträge verstehen sich vor Aufschlag der IVA.
Wird auf die Touristensteuer zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben?
Ja, auf die Ecotasa selbst werden zusätzlich 10 % IVA erhoben. In der Praxis werden aus 2,00 € pro Hochsaison-Nacht damit 2,20 € inklusive IVA.
Erhalte ich eine Quittung für die Ecotasa auf Ibiza?
Ja. Gastgeber und Verwalter müssen für die gezahlte Ecotasa eine Quittung ausstellen, aus der Betrag und Aufenthaltszeitraum hervorgehen. Bewahren Sie diese auf, insbesondere falls Sie später einen Zahlungsnachweis benötigen.
Was passiert, wenn ich die Touristensteuer nicht zahle oder der Gastgeber nicht danach fragt?
Der Gastgeber bleibt gesetzlich für das Einziehen und Abführen der Ecotasa verantwortlich. Verweigern Sie die Zahlung, verstoßen Sie damit möglicherweise gegen Ihre Buchungsbedingungen, was sich auf Ihren Aufenthalt auswirken kann. Erwähnt oder verlangt ein Gastgeber die Steuer nie, ist das ungewöhnlich und sollte als Warnsignal gewertet werden, da es darauf hindeuten kann, dass die Unterkunft ihre steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Gilt die Touristensteuer auf Mallorca, Menorca und Formentera genauso wie auf Ibiza?
Ja. Die Ecotasa wird durch ein einheitliches balearisches Gesetz geregelt, das alle vier Inseln abdeckt: Ibiza, Mallorca, Menorca und Formentera. Die Sätze sind je Unterkunftskategorie auf allen Inseln identisch.
Bedeutet eine teurere Villa auf Ibiza auch eine höhere Touristensteuer?
Nein. Der Satz richtet sich nach der offiziellen Kategorie der Unterkunft, nicht nach dem Mietpreis. Alle lizenzierten Ferienvillen fallen in dieselbe Kategorie und damit unter denselben Satz, egal ob der Nachtpreis niedrig oder hoch ist.
Was Villeneigentümer auf Ibiza tun müssen
Als lizenzierter Villeneigentümer sind Sie der Steuereinzieher der Ecotasa. Sie wird den Gästen berechnet, doch die administrative Verantwortung liegt bei Ihnen: Anmeldung bei ATIB, Ausstellung von Quittungen und fristgerechte Abführung der eingezogenen Beträge. Melden Sie sich vor Ihrer ersten Vermietungssaison im ATIB-Register an, mit digitalem Zertifikat oder Cl@ve-Identifikation. Teilen Sie den Gästen den fälligen Betrag bereits vor der Anreise mit, in der Buchungsbestätigung statt als Überraschung beim Check-in. Es gibt zwei Wege der Abführung: die Modulschätzung (objektive Schätzung, spanisch módulo), eine einzige Jahreszahlung zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni, am häufigsten bei einzelnen Eigentümern; und die direkte Schätzung, vierteljährliche Erklärungen mit einer Jahreszusammenfassung, häufiger bei größeren, professionell verwalteten Portfolios. Arbeiten Sie mit einer professionellen Verwaltungsgesellschaft zusammen, sollten Anmeldung, Einzug, Quittungserstellung und Abführung Teil des Leistungsumfangs sein und nicht als optionaler Zusatz verkauft werden. Bei Domundos ist dies fester Bestandteil der Standard-Villenverwaltung. Fragen Sie vor Unterzeichnung eines Verwaltungsvertrags konkret nach, wie die Ecotasa gehandhabt wird.

Anmeldung: Registrieren Sie Ihre Immobilie vor der ersten Vermietungssaison im ATIB-Ecotasa-Register über atib.es.

Gäste informieren: Nennen Sie den genauen fälligen Betrag bereits vor der Anreise und führen Sie ihn in der Buchungsbestätigung auf

Einziehen & quittieren: Ziehen Sie die Steuer bei Check-in oder Check-out ein und stellen Sie jedem Gast eine formelle Quittung aus

An ATIB abführen: jährlich (Modulschätzung: 1. Mai–30. Juni) oder vierteljährlich (direkte Schätzung)

Unterlagen aufbewahren: Quittungen, Gästeverzeichnisse und Jahreszusammenfassungen werden für Prüfungen benötigt
Eigentümer-FAQ: die Touristensteuer auf Ibiza einziehen und abführen
Welcher Ecotasa-Satz gilt für meine ETV-lizenzierte Villa auf Ibiza?
Die meisten ETV-lizenzierten Villen fallen unter die Kategorie Ferienvermietung und werden mit 2,00 € pro Person und Nacht in der Hochsaison sowie 0,50 € in der Nebensaison besteuert, zuzüglich 10 % IVA. Prüfen Sie im Zweifel die genaue Kategorie Ihrer Immobilie im ATIB-Register, da eine kleine Zahl größerer oder höher eingestufter Objekte abweichend bewertet wird.
Wie melde ich meine Ibiza-Villa bei ATIB für die Touristensteuer an?
Die Anmeldung erfolgt über das Modelo 017, das Registrierungsformular, mit dem Ihre Immobilie in das Ecotasa-System aufgenommen wird. Zum Einreichen benötigen Sie ein digitales Zertifikat oder eine Cl@ve-Identifikation. Melden Sie sich vor Ihrer ersten Vermietungssaison auf atib.es an.
Modulschätzung oder direkte Schätzung für die Touristensteuer auf Ibiza – welche Methode passt zu mir?
Bei der Modulschätzung (objektive Schätzung, spanisch módulo) zahlen Sie einen festen Betrag, der sich aus der Anzahl Ihrer lizenzierten Schlafplätze (plazas) multipliziert mit den Tagen der jeweiligen Saison ergibt – unabhängig von der tatsächlichen Auslastung. Das hält den Verwaltungsaufwand gering: Eine einzige Jahreszahlung zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni genügt, laufende Meldungen während der Saison sind nicht nötig. Die direkte Schätzung berechnet dagegen genau die Nächte, für die Sie die Steuer tatsächlich eingezogen haben, verlangt aber vierteljährliche Erklärungen plus eine Jahreszusammenfassung: mehr Verwaltungsaufwand, aber bei niedriger Auslastung potenziell günstiger. Als Faustregel gilt: Villen mit hoher Auslastung fahren häufig besser mit der Modulschätzung, während Villen mit niedriger oder stark schwankender Auslastung oft von der direkten Schätzung profitieren. Da die optimale Wahl von Ihren individuellen Belegungszahlen abhängt, lohnt sich vor der Entscheidung immer eine Rücksprache mit einem Gestor, der beide Szenarien mit Ihren tatsächlichen Zahlen durchrechnen kann.
Wie wird die Modulschätzung für die Touristensteuer auf Ibiza berechnet?
Die Modulschätzung ergibt sich aus drei Faktoren: der Anzahl Ihrer lizenzierten Schlafplätze (plazas laut ETV-Lizenz), der Anzahl der Tage in der jeweiligen Saison und dem geltenden Saisonsatz. Diese drei Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den geschuldeten Gesamtbetrag, der mit der Anmeldung feststeht, unabhängig davon, wie viele Gäste Sie tatsächlich beherbergen oder wie ausgelastet Ihr Kalender ist. Selbst wenn Ihre Villa in einer Saison nur zur Hälfte gebucht ist, bleibt die Modulrechnung unverändert bestehen, da sie auf der Kapazität und nicht auf der tatsächlichen Belegung basiert. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Villa in einzelnen Wochen gar nicht vermieten: Die Modulschätzung kennt keine Ausnahme für Leerstand. Viele Eigentümer unterschätzen diesen Effekt und sind überrascht, wenn die Modulschätzung in einer schwachen Saison genauso hoch ausfällt wie in einer starken – ein guter Grund, die eigenen Belegungszahlen vor der Wahl der Methode realistisch einzuschätzen.
Wann sind die Zahlungsfristen für die Touristensteuer auf Ibiza?
Bei der Modulschätzung gibt es ein einziges jährliches Zahlungsfenster vom 1. Mai bis zum 30. Juni. Bei der direkten Schätzung zahlen Sie das Jahr über in vierteljährlichen Raten, gefolgt von einer jährlichen Zusammenfassungserklärung.
Muss ich die Touristensteuer im Inserat und in der Buchungsbestätigung meiner Ibiza-Villa angeben?
Ja. Der fällige Betrag muss den Gästen bereits vor der Buchung mitgeteilt und in der Buchungsbestätigung klar als bei Ankunft zahlbar ausgewiesen werden. Er darf beim Check-in niemals als Überraschung auftauchen.
Kann ich die Touristensteuer einfach in meinen Nachtpreis einrechnen?
Nein, sie muss getrennt vom Mietpreis ausgewiesen werden und darf nicht in den Nachtpreis eingerechnet werden. Wird sie einfach einkalkuliert, entsteht ein steuerliches Problem, da Sie gegenüber ATIB einen zu niedrigen Betrag angeben, sowie ein Transparenzproblem, weil Gäste erwarten, den Posten separat ausgewiesen zu sehen.
Kann Airbnb die Touristensteuer auf den Balearen für mich einziehen und abführen?
Nein. Anders als in manchen anderen Reisezielen, wo Plattformen direkte Vereinbarungen zum Einzug lokaler Steuern haben, gibt es für die Ecotasa auf den Balearen keine solche Regelung. Die Pflicht zum Einzug und zur Abführung liegt bei Ihnen als Betreiber, unabhängig davon, über welche Plattform die Buchung erfolgte.
Welche Unterlagen muss ich für die Touristensteuer aufbewahren, und worauf prüft ATIB bei einer Kontrolle?
Bewahren Sie Aufzeichnungen zu Gästezahlen, Übernachtungen, Altersnachweisen für Befreiungen unter 16 Jahren, ausgestellten Quittungen sowie Nachweisen über die Abführung an ATIB auf. Eine Prüfung gleicht in der Regel Ihre Inserate und Ihre Auslastung mit den gemeldeten Zahlen ab, sodass vor allem Abweichungen zwischen beiden Aufmerksamkeit erregen.
Welche Strafen drohen, wenn ich die Touristensteuer nicht einziehe oder abführe?
Verspätete oder ausbleibende Zahlungen ziehen Zuschläge und Verzugszinsen nach sich, wobei die Bußgelder je nach Schwere des Verstoßes gestaffelt sind. Ein systematisches Versäumnis beim Einzug oder bei der Abführung der Ecotasa wird als Steuervergehen und nicht als geringfügiges Versehen behandelt – das sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Was gilt, wenn meine Villa auf Ibiza keine Lizenz hat?
Nur lizenzierte touristische Unterkünfte werden überhaupt formell in das Ecotasa-System aufgenommen. Die Vermietung ohne gültige ETV-Lizenz ist bereits für sich genommen ein schwerwiegender Verstoß, mit Bußgeldern von bis zu 200.000 € oder mehr pro Immobilie. Informell zu vermieten, um die Ecotasa zu umgehen, ist keine tragfähige Strategie: Das rechtliche Risiko einer unlizenzierten Vermietung übersteigt die eingesparte Steuer bei Weitem.
Wer haftet für die Touristensteuer, wenn eine Verwaltungsgesellschaft meine Ibiza-Villa betreibt, und übernimmt Domundos das?
Die gesetzliche Pflicht folgt dem eingetragenen Betreiber. Als Lizenzinhaber bleiben Sie also verantwortlich, auch wenn eine Verwaltungsgesellschaft die Immobilie im Tagesgeschäft führt. Bei der Verwaltung durch Domundos sind Anmeldung, Einzug, Quittungserstellung und Abführung vollständig im Leistungsumfang enthalten und werden nicht als Zusatzoption verkauft. Details finden Sie in unserem Villenverwaltungsservice.
Die Abwicklung der Ecotasa, von der Anmeldung bis zur Abführung, ist bei der Villenverwaltung von Domundos standardmäßig inbegriffen.